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Erzieherischer Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes.
Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  1. Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Spice, Essstörungen)
  2. Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  3. Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  4. Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  5. Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  6. Gesundheitserziehung
  7. Sexualpädagogik u.v.m.
Der erzieherische Jugendschutz wird vom Kinder- und Jugendbüro wahrgenommen.

Gesetzlicher Jugendschutz


Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
  1. Jugendschutzgesetz (JuSchG), 3.AGKJHG
  2. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
  3. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
  4. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV
Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Der gesetzliche Jugendschutz wird vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wahrgenommen.

„Alkoholmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Dem unkontrollierten Genuss alkoholischer Getränke durch unsere Kinder und Jugendlichen zu begegnen ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Organe, dies geht uns alle an. Ich möchte Sie auffordern, durch eine gemeinsame „Politik des Hinsehens“ und entsprechender Maßnahmen Kinder- und Jugendliche vor den Folgen des Alkoholmissbrauches zu schützen.“



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