Erzieherischer Jugendschutz
Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes.Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).
Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:
- Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Spice, Essstörungen)
- Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
- Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
- Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
- Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
- Gesundheitserziehung
- Sexualpädagogik u.v.m.
Gesetzlicher Jugendschutz
Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG), 3.AGKJHG
- Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV
Der gesetzliche Jugendschutz wird vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung wahrgenommen.
![[logo] Kommalklar: Hier erfahrt ihr mehr über die Initiative](media/kommalklar.jpg)